Schwangerschaftsabbruch - Fristenlösung § 97
Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung (Stand 1.5.2026)
Im Fall einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie in Tirol bei diesen Einrichtungen Beratung und Unterstützung:
- Zentrum für sexuelle Gesundheit (Frauen ab 21 Jahre),
Tel: +43 512 563621 Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck
Montag: 10:00 - 14:00 und 17:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen
- Chill Out (Jugendliche und Frauen bis 21 Jahre)
Tel: + 43 512 572121, Heiliggeiststraße 8a , 6020 Innsbruck
24/7 telefonisch erreichbar
(Lila wohnt: Beratung und Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten - Härtefallfonds
Tel: + 43-512-562477, Domanigweg 3a)
Bei diesen Beratungsstellen erhalten Frauen Informationen rund um das Thema ungewollte Schwangerschaft.
Kommt es zur Entscheidung, einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung durchzuführen, gibt es in Tirol dafür zwei Anlaufstellen:
Die Praxis des niedergelassenen Gynäkologen Dr. Hans Joachim Wolf bzw. die Tirol Kliniken.
Terminvereinbarung Dr. Hans Joachim Wolf
Tel: + 43 512 353534, mail: Praxis@drwolf.at
Valiergasse 62, 6020 Innsbruck
Terminvereinbarung an den Tirol Kliniken
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über die oben genannten Beratungsstellen "Zentrum für sexuelle Gesundheit" bzw "Chill out"
Gebühren Tirol Kliniken (Stand 1.5.2026)
- Erstgespräch: Euro 101,40€ (600 Punkte)
Anmerkung: die Gebühren für das Erstgespräch s sind in den Gebühren des Schwangerschaftsabbruches inkludiert und werden nur dann verrechnet, falls kein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
- Medikamentöser Abbruch: Euro 550,00.-(3.254,44 Punkte)
- Operativer Abbruch (inkl. Narkose): Euro 870.- (5.147,93 Punkte)
Sowohl im Krankenhaus als auch in der Arztpraxis muss ein Schwangerschaftsabbruch gemäß Fristenlösung wie gesetzlich vorgegeben selbst bezahlt werden.