Schwangerschaftsabbruch - Fristenlösung § 97
Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung (Stand 1.5.2026)
Im Fall einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie in Tirol bei diesen Einrichtungen Beratung und Unterstützung:
- Zentrum für sexuelle Gesundheit (Frauen ab 21 Jahre),
Tel: 0043 670 500 6020 Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck
Montag: 10:00 - 14:00 und 17:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Telefonzeiten: 10:00-15:00 Uhr
Bei dieser Beratungsstelle erhalten Frauen Informationen rund um das Thema ungewollte Schwangerschaft.
(Lila wohnt: Beratung und Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten - Härtefallfonds
Tel: + 43-512-562477, Domanigweg 3a)
Terminvereinbarung:
- Chill Out (Jugendliche und Frauen bis 21 Jahre)
Tel: +43 512 57212132, Heiliggeiststraße 8a , 6020 Innsbruck - Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00-12:30 und 17:00-19:30
Freitag: 09:00-12:30
Kommt es zur Entscheidung, einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung durchzuführen, gibt es in Tirol dafür zwei Anlaufstellen:
Die Praxis des niedergelassenen Gynäkologen Dr. Hans Joachim Wolf bzw. die Tirol Kliniken.
Terminvereinbarung Dr. Hans Joachim Wolf
Tel: + 43 512 353534, mail: Praxis@drwolf.at
Valiergasse 62, 6020 Innsbruck
Terminvereinbarung an den Tirol Kliniken
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über die oben genannten Beratungsstellen "Zentrum für sexuelle Gesundheit" bzw "Chill out"
Gebühren Tirol Kliniken (Stand 1.5.2026)
- Erstgespräch: Euro 101,40€
Anmerkung: die Gebühren für das Erstgespräch s sind in den Gebühren des Schwangerschaftsabbruches inkludiert und werden nur dann verrechnet, falls kein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
- Medikamentöser Abbruch: Euro 550,00€
- Operativer Abbruch (inkl. Narkose): Euro 870€
Sowohl im Krankenhaus als auch in der Arztpraxis muss ein Schwangerschaftsabbruch gemäß Fristenlösung wie gesetzlich vorgegeben selbst bezahlt werden.