HomeFür Patient:innenSchwangerschaftsabbruch - Fristenlösung § 97

Schwangerschaftsabbruch - Fristenlösung § 97

Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung (Stand 1.5.2026)

Im Fall einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie in Tirol bei diesen Einrichtungen Beratung und Unterstützung: 

Montag:         10:00 - 14:00 und 17:00 - 18:00 Uhr

Dienstag:       10:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:      10:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag:  10:00 - 17:00 Uhr

Freitag:   geschlossen

Telefonzeiten: 10:00-15:00 Uhr

Bei dieser Beratungsstelle erhalten Frauen Informationen rund um das Thema ungewollte Schwangerschaft.

(Lila wohnt: Beratung und Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten - Härtefallfonds 
Tel: + 43-512-562477, Domanigweg 3a)

Terminvereinbarung:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00-12:30 und 17:00-19:30

Freitag: 09:00-12:30


Kommt es zur Entscheidung, einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung durchzuführen, gibt es in Tirol dafür zwei Anlaufstellen:
Die Praxis des niedergelassenen Gynäkologen Dr. Hans Joachim  Wolf bzw. die Tirol Kliniken.  

Terminvereinbarung Dr. Hans Joachim Wolf
Tel: + 43 512 353534, mail: Praxis@drwolf.at
Valiergasse 62, 6020 Innsbruck

Terminvereinbarung an den Tirol Kliniken

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über die oben genannten Beratungsstellen "Zentrum für sexuelle Gesundheit" bzw "Chill out"

Gebühren Tirol Kliniken (Stand 1.5.2026)

  • Erstgespräch: Euro 101,40€ 
    Anmerkung: die Gebühren für das Erstgespräch s sind in den Gebühren des Schwangerschaftsabbruches inkludiert und werden nur dann verrechnet, falls kein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
  • Medikamentöser Abbruch: Euro 550,00€
  • Operativer Abbruch (inkl. Narkose): Euro 870€

Sowohl im Krankenhaus als auch in der Arztpraxis muss ein Schwangerschaftsabbruch gemäß Fristenlösung wie gesetzlich vorgegeben selbst bezahlt werden.