Ärztliche Zweitmeinung

Wir stehen jederzeit gerne für die Erstellung einer Ärztliche Zweitmeinung zur Verfügung.

Unter einer ärztlichen Zweitmeinung (auch ärztlicher Zweitbefund oder Second Opinion) versteht man die zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes. 

Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung zum Befund (Diagnose/Therapie) kann bei Zweifeln die bestmögliche Behandlung sicherstellen. Zwei voneinander unabhängige Befunde sind oft notwendig, dass Fehldiagnosen oder auch kleine Abweichungen und Änderungen von ärztlichen Befunden wirklich erkannt und korrigiert werden können. Dadurch kann eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion) wichtig und von grossem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen, insbesondere vor planbaren sowie operativen Behandlungen sein.

Viele Mediziner:innen empfehlen diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis dafür, dass Patient:innen Klarheit wünschen und sich durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Zur Vereinbarung eines Zweitmeinung-Termines melden Sie sich bei uns in der Onkologie-Sprechstunde.